Die gemeindlichen Feuerwehren haben die Aufgabe, den abwehrenden Brandschutz sowie den technischen Hilfsdienst (z.B. bei Verkehrsunfällen) in einer Kommune sicherzustellen. Zusätzlich übernehmen sie gemäß dem Bayerischem Feuerwehrgesetz (BayFwG) weitere Aufgaben, wie z.B. die Stellung von Feuerwehr-Sicherheitswachen bei größeren Veranstaltungen, Amts- und Katastrophenhilfe oder sonstige Tätigkeiten.

Getreu dem Motto "Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr" hilft die Feuerwehr immer dann, wenn es gilt, Menschen oder Tiere aus Notlagen zu retten, Sachwerte zu schützen oder Gefahren für die Umwelt zu beseitigen.

Aktiven Feuerwehrdienst können alle Einwohner im Alter von 18-65 Jahren leisten. Jugendliche unter 18 Jahren können als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Sie dürfen nach der Grundausbildung auch an den Einsätzen teilnehmen - jedoch nur außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs und nur in Begleitung eines erfahrenen Kameraden.

Der Dienst in der Feuerwehr wird ehrenamtlich geleistet. Den Feuerwehrdienstleistenden und deren Arbeitgebern dürfen jedoch durch die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr keine Nachteile entstehen. So haben sie z.B. einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Einsätzen während der Arbeitszeit durch die jeweilige Gemeinde als Trägerin der Feuerwehr.